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Cross Compliance

Der Erhalt von Agrarzahlungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1306/2013 ist an das Einhalten und Umsetzen von Vorschriften in den verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten:

  • Umweltschutz
  • Klimawandel
  • GLÖZ: Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
  • Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze
  • Tierschutz

geknüpft. Diese Verknüpfung wird auch Cross Compliance (CC, Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen) genannt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinien droht eine Kürzung der Zahlungen.

Mit der Mc Sharry-Reform wurde 1992 der Grundstein für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gelegt, welches 2005 durch die Fischler-Reform (CC) novelliert wurde. 2015 wurden weitere Anpassungen hinsichtlich Greening vorgenommen. Eine Auszahlung der Direktzahlungen (Basisprämie) kann nur erfolgen, wenn die Kontrollbehörden gegenüber der EU die vorgeschriebenen Vor-Ort-Kontrollen (VOK) nachweisen können. Dazu müssen Flächenkontrollen bei 5 % der landwirtschaftlichen Betriebe und CC-Kontrollen bei 1 % der Antragsteller (Mehrfachantrag, MFA) bis zu einem bestimmten Datum erfolgen. Seit Januar 2012 sind in Bayern das StMELF München und 6 Prüfämter für die InVeKoS Kontrollen im grünen Bereich zuständig. Bei einer CC-Kontrolle werden beispielsweise Lagerbehälter (und dessen Räumlichkeiten) für Treibstoff oder Mineralöl auf Dichtigkeit überprüft. Im Rahmen der Pflanzenschutzrichtlinie wird die Vollständigkeit und Richtigkeit des Pflanzenschutznachweises überprüft. Bei Flächenkontrollen werden Unregelmäßigkeiten bei abgestorbenen Pflanzen analysiert: Handelt es sich um einen Trockenschaden oder den Einsatz eines Totalherbizids? Zu den häufigsten Verstößen zählen fehlende oder unvollständige Düngebedarfsermittlungen und Nährstoffvergleiche, sowie unzureichend ausgebaute Mistlagerstätten, was zu einer Rückzahlung und Kürzung der Direktzahlungen führen kann. Im Bereich Guter Landwirtschaftlicher Ökologischer Zustand (GLÖZ) werden Schutzperiodenverstöße, Erosionsschutz, Erhalt von Landschaftselementen und die Zwischenlagerung von Mist in Feldflur und die damit mögliche Grundwasserbeeinträchtigung untersucht.

Zusätzlich werden Anlass- und Fachrechtskontrollen durch Fachbehörden durchgeführt. Dazu zählt z.B. die Überprüfung des Nährstoffvergleichs oder der Düngebedarfsermittlung. Außerdem fallen die Einhaltung des Pflanzenschutzgesetzes und des Wasserrechtes in diesen Verantwortungsbereich.

Die Kontrolle des sogenannten weißen Bereichs wird von den örtlichen Veterinärämtern übernommen. Dazu zählt Tierkennzeichnung bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, die Lebensmittel- und Futtersicherheit sowie die Überprüfung der Anforderungen an Tierseuchen- und Tierschutz.

„Verstöße gegen diese Vorschriften führen zu einer Kürzung folgender Zahlungen (Cross Compliance-relevante Zahlungen):

Direktzahlungen

  • Basisprämie
  • Greeningprämie
  • Umverteilungsprämie
  • Zahlungen für Junglandwirte
  • Rückerstattung Haushaltsdisziplin.

Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes

  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ),
  • Ökologischer/biologischer Landbau (KULAP),
  • Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (KULAP und VNP),
  • Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen (Weideprämie im KULAP)

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. Hier gelten die Cross Compliance-Vorschriften drei Kalenderjahre ab dem 1. Januar, der auf die erste Zahlung folgt.“

 

Autor: Dr. Sebastian Pauli

Quellen:

StMELF und StMUV (2019): „Cross Compliance 2019 - Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Verpflichtungen“)

Erhard F. (2019): Vortrag im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Verbands für landwirtschaftliche Fachbildung Waldkirchen-Grafenau am 26.03.2019