Checkliste zur Düngeverordnung
Nachfolgend haben wir für Sie die Regelungen der DüV 2020, die bundesweit gelten, zusammengetragen.
Punkte mit Verschärfungen in nitrat- und phosphatbelasteten (rote/gelbe) Gebieten haben wir für Sie markiert **
Diese Regeln gelten bundesweit auf Flächen ohne Nitrat- oder Phosphatbelastung
Folgende Punkte müssen Sie vor der Düngung überprüfen:
- Sind Flächen in einem Nitrat- oder Phosphatgefährdetem Gebiet (Rotes/Gelbes Gebiet)?
- Steht eine Grundnährstoffanalyse für P aus den letzten 6 Jahren zur Verfügung?
- Untersuchungspflicht für Gärreste, Klärschlamm, Komposte und Wirtschaftsdünger, die an andere Betriebe abgegeben werden **
- Düngebedarfsermittlung
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Was gilt es bei der Düngebedarfsermittlung zu beachten?
- Düngebedarf für Stickstoff und Phosphor (Phosphor min. alle 3 Jahre) ermitteln
- Bedarfsermittlung für jeden Schlag/Bewirtschaftungseinheit vor der ersten Düngung
- Zielertrag = Ertragsmittel der letzten 5 Jahre ** (Abweichungen um mehr als 20 % vom vorangegangenen Jahr → Ertragsniveau des vorangegangenen Jahres)
- Herbstdüngung: Anrechnung des verfügbaren N in vollem Umfang bei der DBE im Frühjahr
- Höhere Mindestwirksamkeiten (MWK)
- Ermittlung des gesamtbetrieblichen N- und P-Bedarfs sowie N- und P-Einsatzes des Vorjahres (ab 2022)
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Folgendes müssen Sie bei der tatsächlichen Düngung beachten:
Allgemeines:
- Höhere Mindestwirksamkeiten bei Wirtschaftsdüngern
- In nicht-roten Gebieten darf der ermittelte Düngebedarf um 10% überschritten werden. Der Grund muss vor der Düngung dokumentiert werden.
- Es können keine Ausbringverluste mehr geltend gemacht werden!
- Durchschnittlich maximal 170 kg N/ha aus organischen/organisch-mineralischen Düngern *
- Flächen mit Aufbringverboten (nicht –einschränkungen) fließen nicht in die Berechnung ein
- Nicht rotes Gebiet: Auf der gesamten Betriebsfläche durchschnittlich max. 170 kg N/ha
- Rotes Gebiet: auf jedem Schlag max. 170 kg N/ha
Auf folgenden Böden ist eine Stickstoff und Phosphor-Düngung verboten:
- Überschwemmt
- Wassergesättigt
- Gefroren
- Schneebedeckt
Diese Technik müssen Sie verwenden:
- Auf bestellte Ackerflächen müssen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff streifenförmig ausgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden
- Auf Grünland und Flächen mit mehrjährigem und mehrschnittigen Feldfutterbau ab 2025
- Ausnahmen:
- TS-Gehalt ≤ 2%
- Grünlandflächen mit mehr als 20% Hangneigung auf 30% der Fläche
- Weniger als 15 ha genutzte und gedüngte Fläche
- Unbestellte Ackerflächen → Einarbeitungsfrist beachten!
Einarbeitungsfrist für organische und organisch-mineralische Düngemittel:
- auf unbestelltem Ackerland unverzüglich, spätesten innerhalb von 4 Stunden **
- Harnstoff innerhalb von 4 Stunden (oder Zugabe von Ureasehemmstoff)
- Düngemittel mit 50% Carbamid-N oder Ammonium-Nitrat-Lösung müssen sofort eingearbeitet werden (oder Zugabe von Ureasehemmstoff)
Denken Sie daran Düngungs- und Einarbeitungszeitpunkt in Ihrer Schlagkartei zu dokumentieren!
- Von der Einarbeitungsgfrist befreit sind:
- Festmist von Huf- oder Klauentieren
- Kompost
- organische oder organisch-mineralische Düngemittel mit einem festgestellten TS-Gehalt von weniger als 2 %
Was Sie in Hanglagen beachten müssen**:
Hangneigung (bis 20 m zur Böschungskante) | Keine Düngung | Zusätzliche Auflagen | Zusätzliche Anforderungen... ... auf unbestelltem Acker | ... auf bestelltem Acker |
---|---|---|---|---|
< 5% | 4 m (1 m)* | |||
5% - 10% | 4 m (3 m)* | bis 20 m | sofortige Einarbeitung (1 Stunde) | Ausreichend Bestandesentwicklung nötig Reihenkultur > 45 cm Reihenabstand Mulch- oder Direktsaatverfahren |
10% - 15% | 5 m | bis 20 m | sofortige Einarbeitung (1 Stunde) | |
> 15% | 10 m | bis 30 m | sofortige Einarbeitung auf dem ganzen Acker (1 Stunde) |
* Exakttechnik notwendig (Streubreite = Arbeitsbreite)
Wann Sie Gülle fahren dürfen
Das müssen Sie nach der Düngung dokumentieren:
- Schlagspezifische Dokumentation von Düngemaßnahmen innerhalb 48h
- Dokumentation von Gesamt-N, verfügbarem N und P
- Verfügbarer N: MWK oder NH4-N – immer den höheren Wert verwenden
- Düngebedarf darf im nicht-roten Gebiet um 10% überschritten werden, mit anerkanntem Grund, der vor der Düngung aufgezeichnet werden muss
- Ermittlung des gesamtbetrieblichen N- und P-Bedarfs sowie N- und P-Einsatzes des Vorjahres
- Der Nährstoffvergleich entfällt!
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Diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland auf Flächen mit Nitratbelastung
- Jährliche Untersuchung von Wirtschaftsdüngern
- Betriebe mit einem Anfall von mehr als 500 kg Gesamt-N (inkl. aufgenommene Wirtschaftsdünger)
- Für jeden Wirtschaftsdünger mit einem Anfall >500 kg/Jahr bei Betrieben mit mehreren Wirtschaftsdüngern
- Nmin-Bodenuntersuchung auf Ackerflächen
- >50% der Ackerfläche im Roten Gebiet
- Ackerfläche >0,3 ha
- Aufzeichnungspflicht für kleinere Betriebe
- ab 10 ha LF (ohne Flächen mit Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baum- und Rebschulen, Strauchbeeren, Baumobst, nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen (Obst, Reben), schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung sowie Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bis max. 100 kg N-Ausscheidung/ha ohne zusätzliche N-Düngung)
- ab 1 ha (in der Summe von) Gemüse, Hopfen, Reben und Erdbeeren
- Nährstoffanfall von mehr als 500 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten oder aufgrund von Analysen oder fachspezifischen Tabellenwerten), oder
- Verwendung von außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdüngern (tierischer und pflanzlicher Herkunft) oder Gärresten aus einer Biogasanlage.
- Jährliche Untersuchung von Wirtschaftsdünger
- Anfall von > 750 kg Gesamtstickstoff aus Wirtschaftsdüngern am Betrieb
- Ausbringung von Wirtschaftsdüngern auf Flächen in roten Gebieten
- Den Wirtschaftsdünger mit dem größten Anteil an der am Betrieb anfallenden Stickstoffmenge
- Bodenuntersuchung auf Nmin
- Nmin-/EUF-Methode
- Mindestens 1 Bodenprobe für jede Hauptfruchtart
- für alle weiteren Feldstücke der gleichen Kulturart in roten Gebieten ist die Simulation möglich
- Untersuchung von Wirtschaftsdüngern, organischen, organisch-mineralischen Düngemitteln aus Biogasanlagen (nicht älter als 2 Jahre)
- Menge Gesamtstickstoff ausgebrachter Wirtschaftsdünger und organischer, organisch-mineralischer Dünger darf je Schlag 130 kg N /ha nicht überschreiten
- Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost.
- Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost.
- N-min-Untersuchung
- ab 50 ha in roten Gebieten 2 Bodenproben auf Nmin
für alle weiteren 100 ha zusätzlich 1 Bodenprobe auf Nmin - Nmin-/EUF-Methode
ab 25 ha Raps Biomasse- oder Aufwuchsmethode zulässig
(mit Fotonachweis und Berücksichtigung in der N-Düngebedarfsermittlung) - Ausnahme:
- Durchschnittlicher N-Saldo der letzten drei Stoffstrombilanzen <35 kg/ha und <35 kg N/(GV*Jahr)
- ab 50 ha in roten Gebieten 2 Bodenproben auf Nmin
- Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärrückständen
- Auszubringende Wirtschaftsdünger mit > 750 kg Gesamt-N
- 750 kg – 2500 kg auszubringender Gesamt-N Untersuchung alle 3 Jahre
- >2500 kg auszubringender Gesamt N jährliche Bodenuntersuchung
- Aufzeichnungspflicht für kleiner Betriebe
- ab 10 ha LF (ohne Flächen mit Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baum- und Rebschulen, Strauchbeeren, Baumobst, nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen (Obst, Reben), schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung sowie Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bis max. 100 kg N-Ausscheidung/ha ohne zusätzliche N-Düngung)
- ab 1 ha (in der Summe von) Gemüse, Hopfen, Reben und Erdbeeren
- Nährstoffanfall von mehr als 500 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten oder aufgrund von Analysen oder fachspezifischen Tabellenwerten), oder
- Verwendung von außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdüngern (tierischer und pflanzlicher Herkunft) oder Gärresten aus einer Biogasanlage.
- Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
- Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren
- Die Betriebsinhaber -Innen haben alle drei Jahre an einer Schulung zur Düngung teilzunehmen
- Düngebedarf (kg N/ha) multipliziert mit Fläche im roten Gebiet (ha) multipliziert mit 0,8
Reduzierung des N-Bedarfs um durchschnittlich 20% auf allen Flächen im roten Gebiet
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- Dokumentation des (reduzierten) N-Bedarfs auf Flächen im Roten Gebiet und Dokumentation des gesamtbetrieblichen N-Bedarfs
- N-Düngung zu Kulturen mit Aussaattermin nach dem 01.02. nur bei vorherigem Zwischenfruchtanbau (Umbruch nach dem 15.01.) oder Ernte der Vorkultur nach dem 01.10.
- Auf jedem Schlag im roten Gebiet max. 170 kg N/ha aus organischen und organisch-mineralischen Düngern (max. 510 kg N/ha innerhalb von 3 Jahren bei Kompost)
- N-Düngung nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 01.10. nur:
zu Zwischenfrüchten mit Futternutzung und Aussaat bis zum 15.09.
zu Feldfutter bei Aussaat bis zum 15.09.
zu Winterraps, wenn der verfügbare N unter 45 kg N/ha (Bodenprobe!) und Aussaat bis zum 15.09.
- Max. 60 kg Gesamt-N/ha bei der Herbstdüngung von 01.09. – 30.09 auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei Aussaat bis zum 15.05. Ab 01.10. generell Sperrzeit.
- Sperrzeiten:
01.10 – 31.01 Auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei Aussaat bis zum 15.05.
01.11. – 31.01. Festmist von Huf- und Klauentieren
Diese Regeln gelten in Ihrem Bundesland auf Flächen mit Phosphatbelastung
- Jährliche Untersuchung von Wirtschaftsdüngern
- Betriebe mit einem Anfall von mehr als 500 kg Gesamt-N (inkl. aufgenommene Wirtschaftsdünger)
- Für jeden Wirtschaftsdünger mit einem Anfall >500 kg/Jahr bei Betrieben mit mehreren Wirtschaftsdüngern
- Erweiterte Abstandsauflagen
Hangneigung (bis 20 m zur Böschungskante) | Keine Düngung | Zusätzliche Auflagen | Zusätzliche Anforderungen... .. auf Acker und Grünland | ... auf unbestelltem Acker | ... auf bestelltem |
---|---|---|---|---|---|
< 5% | 5 m (1 m)* | ||||
5% - 10% | 5 m (3 m)* | bis 20 m |
| Ohne Reihenkultur ausreichende Bestandesentwicklung nötig Reihenkultur > 45 cm Reihenabstand Mulch- oder Direktsaatverfahren | |
10% - 15% | 10 m | bis 30 m |
max. 80 kg/ha Nährstoff pro Gabe | ||
> 15% (bis 30 m zur Böschungskante) | 10 m | bis 30 m | sofortige Einarbeitung auf dem ganzen Acker (1 Stunde) | ||
* Exakttechnik notwendig (Streubreite = Arbeitsbreite)
- Stoppelbrache oder Anbau von Zwischenfrüchten vor allen Sommerungen
- Einsaat im Herbst und kein Umbruch/Bearbeitung vor dem 15. Januar
- Ausnahme:
- Vorfruchternte nach dem 1. Oktober
- Flächen mit langjährigem Niederschlagsmittel <550 mm
- Erweiterte Abstandsauflagen
Hangneigung (bis 20 m zur Böschungskante) | Keine Düngung | Zusätzliche Auflagen | Zusätzliche Anforderungen... .. auf Acker und Grünland | ... auf unbestelltem Acker | ... auf bestelltem |
---|---|---|---|---|---|
< 5% | 5 m (1 m)* | ||||
5% - 10% | 5 m (3 m)* | bis 20 m |
| Ohne Reihenkultur ausreichende Bestandesentwicklung nötig Reihenkultur > 45 cm Reihenabstand Mulch- oder Direktsaatverfahren | |
10% - 15% | 10 m | bis 30 m |
max. 80 kg/ha Nährstoff pro Gabe | ||
> 15% (bis 30 m zur Böschungskante) | 10 m | bis 30 m | sofortige Einarbeitung auf dem ganzen Acker (1 Stunde) | ||
* Exakttechnik notwendig (Streubreite = Arbeitsbreite)
- Untersuchung von Wirtschaftsdüngern, organischen, organisch-mineralischen Düngemitteln aus Biogasanlagen
- Erweiterte Abstandsauflagen
Hangneigung (bis 20 m zur Böschungskante) | Keine Düngung | Zusätzliche Auflagen | Zusätzliche Anforderungen... .. auf Acker und Grünland | ... auf unbestelltem Acker | ... auf bestelltem |
---|---|---|---|---|---|
< 5% | 5 m (1 m)* | ||||
5% - 10% | 5 m (3 m)* | bis 20 m |
| Ohne Reihenkultur ausreichende Bestandesentwicklung nötig Reihenkultur > 45 cm Reihenabstand Mulch- oder Direktsaatverfahren | |
10% - 15% | 10 m | bis 30 m |
max. 80 kg/ha Nährstoff pro Gabe | ||
> 15% (bis 30 m zur Böschungskante) | 10 m | bis 30 m | sofortige Einarbeitung auf dem ganzen Acker (1 Stunde) | ||
* Exakttechnik notwendig (Streubreite = Arbeitsbreite)
- P-Bodenuntersuchung zur Ermittlung des Düngebedarfs
- Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärrückständen
- Auszubringende Wirtschaftsdünger mit > 750 kg Gesamt-N
- 750 kg – 2500 kg auszubringender Gesamt-N Untersuchung alle 3 Jahre
- >2500 kg auszubringender Gesamt N jährliche Bodenuntersuchung
- Aufzeichnungspflicht für kleiner Betriebe
- ab 10 ha LF (ohne Flächen mit Zierpflanzen, Weihnachtsbäumen, Baum- und Rebschulen, Strauchbeeren, Baumobst, nicht im Ertrag stehenden Dauerkulturen (Obst, Reben), schnellwüchsigen Forstgehölzen zur energetischen Nutzung sowie Flächen mit ausschließlicher Weidehaltung bis max. 100 kg N-Ausscheidung/ha ohne zusätzliche N-Düngung)
- ab 1 ha (in der Summe von) Gemüse, Hopfen, Reben und Erdbeeren
- Nährstoffanfall von mehr als 500 kg N aus eigenen Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft (nach Abzug von Stall- und Lagerverlusten oder aufgrund von Analysen oder fachspezifischen Tabellenwerten), oder
- Verwendung von außerhalb des Betriebs anfallenden Wirtschaftsdüngern (tierischer und pflanzlicher Herkunft) oder Gärresten aus einer Biogasanlage.
- Untersuchung von Wirtschaftsdüngern und Gärrückständen
- Ausnahme:
- Festmist von Huf- oder Klauentieren
- Die Betriebsinhaber -Innen haben alle drei Jahre an einer Schulung zur Düngung teilzunehmen