Der Erhalt von Agrarzahlungen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1306/2013 ist an das Einhalten und Umsetzen von Vorschriften in den verschiedenen landwirtschaftlichen Gebieten:
- Umweltschutz
- Klimawandel
- guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen
- Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze
- Tierschutz
geknüpft. Diese Verknüpfung wird auch Cross Compliance genannt. Im Falle eines Verstoßes gegen die Richtlinien droht eine Kürzung der Zahlungen.